Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 01.05.2018
- §1. Definitionen
Die Firma Willer Eventservice , Inh. Andreas Willer" wird im Folgenden als Auftragnehmer bzw. Vermieter bezeichnet, die andere Partei als Auftraggeber bzw. Mieter.
- §2. Allgemeines
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgeschlossen wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware und/oder Leistung als angenommen. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus abgeschlossenen Verträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Eventuelle Nebenabsprachen und Zusagen bedürfen der Schriftform. Höhere Gewalt, Betriebseinstellung, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden und ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden den Auftragnehmer von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.
- §3. Angebote
Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Ein schriftliches Angebot hat eine Gültigkeitsdauer von 14 Tagen, es sei denn, es ist anderes vermerkt.
- §4. Preise
Es kommen stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise zur Abrechnung. Die Berichtigung von Druckfehlern, Preisänderungen und Irrtümern bleibt vorbehalten.
- §5. Haftung
Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber wird außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- §6. Allgemeine Mietbedingungen
Zur Übernahme der Mietgeräte muss der Mieter einen gültigen Personalausweis vorzulegen. Auf Verlangen des Vermieters ist vom Mieter eine Kaution in zu vereinbarender Höhe in bar zu hinterlegen. Die Mietzeit beginnt mit der Auslieferung bzw. Bereitstellung am Lager zum vereinbarten Liefer-bzw. Abholtermin und endet mit der Rückgabe an das Lager, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Zahlung der Mietgebühr ist spätestens zum vereinbarten Mietbeginn fällig. Der Mieter erwirbt keinerlei Eigentumsrechte an den Mietgeräten. Endet die vereinbarte Mietzeit, so hat der Mieter die gemieteten Geräte vollständig, sauber und kostenfrei am vereinbarten Rückgabeplatz abzugeben. Eventuelle Schäden sind dabei unverzüglich zu melden. Die Rücknahme der Mietgeräte durch den Vermieter bestätigt nicht deren Schadenfreiheit. Die durch Überschreitung der vereinbarten Mietzeit verursachten Kosten, insbesondere Wege, Ersatzbeschaffung, Ausfall oder sonstige Kosten des Vermieters trägt der Mieter. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die reservierten Geräte. Sollte ein reserviertes Gerät nicht zur Verfügung stehen, wird der Vermieter versuchen ein gleichwertiges Gerät zur Verfügung zu stellen. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Sollten einzelne Geräte oder die gesamte Anlage während der Mietzeit ausfallen, so verringert sich der vereinbarte Mietpreis nur um den Mietpreis des betroffenen Gerätes. Weitergehende Schadensersatzansprüche seitens des Mieters sind in einem solchen Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Mieter stellt den Vermieter von allen Schadensersatzforderungen frei, die eventuell durch die zur Verfügung gestellten Geräte und Zubehör entstehen. Eine Versicherung für die Geräte ist im Verleihpreis nicht miteingeschlossen. Mit Übergabe der Geräte und Zubehör haftet der Mieter sowohl für Beschädigungen, die vom Mieter oder Dritten an den Geräten verursacht werden als auch für den Verlust der Mietgegenstände. Die Inanspruchnahme von Personalleistungen für Veranstaltungen entbindet den Auftragnehmer nicht von der Haftung. Reparatur-bzw. Wiederbeschaffungskosten sind vom Mieter innerhalb von 3 Tagen nach der Geräterückgabe zu ersetzen. Der Mieter haftet für defekte Leuchtmittel. Diese sind bei der Rückgabe mit ab zu geben. Eine eventuelle Meldepflicht sowie damit verbundene Kosten der Veranstaltung bei der GEMA ist Sache des Auftraggebers.
- §7. Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Dienstleistungen erfolgen gegen Berechnung aufgrund besonderer Vereinbarung. Sind hierüber keine Absprachen getroffen worden, ist der Auftragnehmer in jedem Fall berechtigt, seine Dienstleistung angemessen in Rechnung zu stellen. Bei Inanspruchnahme von Fachpersonal ist der Auftraggeber für die angemessene Bereitstellung von Speisen und Getränken auf seine Kosten verpflichtet.
- §8. Stornierung durch den Auftraggeber
Tritt der Auftraggeber vorzeitig von seinem Vertrag zurück (Stornierung), ist der Auftragnehmer berechtigt eine Stornierungsgebühr zu berechnen. Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Stornierungsgebühr ist zum Zeitpunkt der Stornierung fällig und beträgt:
Bis 60 Tage vor Auftragsbeginn: 20% des Auftragswertes
Bis 30 Tage vor Auftragsbeginn: 30% des Auftragswertes
Bis 14 Tage vor Auftragsbeginn: 60% des Auftragswertes
Bis 3 Tage vor Auftragsbeginn: 90% des Auftragswertes
- §9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Aachen. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel-und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Hauptsitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz verlegt oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
- §10. Datenschutz
Der Auftraggeber/Mieter ist damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden persönlichen Daten per EDV gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und an Dritte nicht weitergegeben.
Wir verarbeiten die Daten nach unserer Datenschutzerklärung.
Link zur Datenschutzerklärung:
https://www.ampired.de/index.php/datenschutz
- §11. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne der vorherstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich unwirksam werden, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt werden kann.
Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.